Vandalen ausbremsen.
Eigentlich gehe ich davon aus, dass das neue Polizeigesetz der
Gemeinde Buchs vom Normalbürger problemlos angenommen werden kann.
Es dient doch vor allem zu dessen Schutz und bietet den
Sicherheitsleuten eine gewisse Rechtssicherheit gegen Vandalen und
Unruhestifter.
Der Leserbrief von Christoph Stäuble Grabs hat mich aber schon
erstaunt. Gerade einer, der eine Sachbeschädigung begangen hat und
dann auf Grund einer Video-Aufnahme ein Strafverfahren erhielt, muss
natürlich gegen ein Polizeigesetz sein, wo Video-Anlagen und
Wegweisungen geregelt sind.
Tatsache ist, das bei Liegenschaften, welche mit Kamera-Überwachung
ausgerüstet sind, Einbrüche und Sachbeschädigungen drastisch
zurückgehen. Ob diese gemäss Barbara Gähwiler nur verlagert werden,
darf bezweifelt werden. Denn solche Anlagen stehen vor allem bei
neuralgischen Punkten, wo immer wieder Delikte begangen werden und
wirken dort Dank dem vorgeschriebenen Hinweis abschreckend.
Überhaupt scheint mir das Unbehagen, welche einige Sozis in Buchs
gegen das Polizeigesetz haben unverständlich – oder wollen sie etwa
solche Straftäter noch schützen?
Auch wenn das Referendum wohl problemlos zustande kommt, dürfte
derjenige, welcher sich an Ordnung und Regeln halten kann wohl kaum
etwas gegen das Gesetz haben. Der Profit, weniger Delikte und mehr
Sicherheit zu erhalten überwiegt das Überwachtsein einiger Orte bei
weitem.
Jürg Schwendener, Zentrum Neuhof, Buchs
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