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SVP portiert August Wehrli (Gemeinderat Ersatzwahl vom 07.03.2010)
Buchser Polizeigesetz - Vandalen ausbremsen - von Jürg Schwendener
 
 
 


SVP portiert August Wehrli       > Portrait August Wehrli

Nach dem Rücktritt des einzigen Buchser SVP Gemeinderates Cornel Kaiser, war die Partei gefordert, einen Nachfolger für die restliche Amtsdauer zu suchen.

An der Nominationsversammlung vom 22. Dezember war man sich einig, dass der frei werdende Sitz wieder von einem Vertreter der grössten Partei besetzt werden müsse. Der Vorschlag August Wehrli ins Rennen zu schicken wurde allgemein begrüsst. Als Schreiner / Unternehmer und Kantonsrat, sowie durch seine Tätigkeit als Buchser Schulrat bringt er die Erfahrungen mit, welche ein kompetenter Gemeinderat vorweisen sollte. Wehrli wurde denn auch einstimmig zur Wahl am 7. März 2001 vorgeschlagen.

Vandalen ausbremsen.

Eigentlich gehe ich davon aus, dass das neue Polizeigesetz der Gemeinde Buchs vom Normalbürger problemlos angenommen werden kann. Es dient doch vor allem zu dessen Schutz und bietet den Sicherheitsleuten eine gewisse Rechtssicherheit gegen Vandalen und Unruhestifter.

Der Leserbrief von Christoph Stäuble Grabs hat mich aber schon erstaunt. Gerade einer, der eine Sachbeschädigung begangen hat und dann auf Grund einer Video-Aufnahme ein Strafverfahren erhielt, muss natürlich gegen ein Polizeigesetz sein, wo Video-Anlagen und Wegweisungen geregelt sind.

Tatsache ist, das bei Liegenschaften, welche mit Kamera-Überwachung ausgerüstet sind, Einbrüche und Sachbeschädigungen drastisch zurückgehen. Ob diese gemäss Barbara Gähwiler nur verlagert werden, darf bezweifelt werden. Denn solche Anlagen stehen vor allem bei neuralgischen Punkten, wo immer wieder Delikte begangen werden und wirken dort Dank dem vorgeschriebenen Hinweis abschreckend.

Überhaupt scheint mir das Unbehagen, welche einige Sozis in Buchs gegen das Polizeigesetz haben unverständlich – oder wollen sie etwa solche Straftäter noch schützen?

Auch wenn das Referendum wohl problemlos zustande kommt, dürfte derjenige, welcher sich an Ordnung und Regeln halten kann wohl kaum etwas gegen das Gesetz haben. Der Profit, weniger Delikte und mehr Sicherheit zu erhalten überwiegt das Überwachtsein einiger Orte bei weitem.

Jürg Schwendener, Zentrum Neuhof, Buchs