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Auf einem Auge blind (Leserbrief W&O Juni 2005)
NEIN zu Schengen-Dublin und Asylmissbrauch (Leserbrief W&O Juni 2005)
Redaktionelle Abstimmungspropaganda (Leserbrief W&O Mai 2005)
Schengen - Unsicherheit und fremdes Recht (Leserbrief W&O Mai 2005)
 

Auf einem Auge blind

Die Nervosität einiger Euro-Turbos im Hinblick auf die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit Ost ist deutlich. Könnte diesmal doch noch die Vernunft über die Euphorie siegen? Eines allerdings ist gänzlich unverständlich: Wie kann man glauben in einem Umfeld mit 8-20% Arbeitslosen könne es in der Schweiz bei 3-4% bleiben, wenn Tür und Tor für Arbeitswillige aller EU Staaten geöffnet werden. Da helfen auch flankierende Massnahmen nicht viel. Denn eines ist klar, junge tüchtige Arbeitskräfte aus dem Ausland sind nicht wegen ihres Lohnes billiger, sondern wegen ihrer Leistung. Je grösser das Angebot auf dem Arbeitsmarkt ist, desto einfacher ist es für jeden Arbeitgeber oder Auftraggeber, sich die günstigsten (nicht billigsten) Kräfte auszulesen. Man will ja schliesslich konkurrenzfähig sein und braucht dazu Effizienz. Vor allem ältere, inländische Arbeitskräfte werden deshalb unter Druck geraten. Diese sind schon wegen des BVG Gesetzes teuerer als Junge und können oft die Leistung eines Jungen nicht mehr bringen. Dies nimmt man stillschweigend in Kauf und posaunt mögliches Wirtschaftswachstum in die Welt. Man möchte die EU nicht mit einem NEIN ärgern. Die Angstmache vor der Kündigung der Bilateralen I ist absurd, denn das Abkommen dient beiden Seiten, der EU und der Schweiz. Es regelt Land- und Luftverkehr, Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse, Beschaffungswesen und Forschung. Dies alles ist von massiven Zahlungen der Schweiz in den EU-Topf begleitet. Wer glaubt, dass die EU nicht von den Bilateralen profitiert, oder meint, sie habe sich von der Schweiz die Rosinen heraushandeln lassen, ist auf einem Auge blind.

Weshalb kann überhaupt über die Erweiterung des Vertrages auf die neuen EU-Mitglieder abgestimmt werden? Weil der Bundesrat schon vor den Bilateralen I von dieser Möglichkeit gesprochen hat, aber dazu musste zuerst wieder einmal das Referendum ergriffen werden. Was wird also nach der Abstimmung im September eintreffen? Die Arroganz von Frau Ferrero-Waldner ist nicht ausschlaggebend für die Haltung der EU gegenüber der Schweiz. Es gibt auch besonnenere EU Politiker, welche den Nutzen eines bilateralen Abkommens sehen und die Haltung der Schweiz als nicht EU-Land akzeptieren. Zudem wird wohl nach einem JA oder NEIN vom Bundesrat ein Rahmenvertrag mit der EU präsentiert, in welchen man noch dieses, oder jenes Zückerchen für die EU eingebaut hat und eine neue Volksabstimmung wird folgen. NEIN zu sagen ist unser demokratisches Recht, welches zur Zeit in der EU hinter Machterhaltung und Egoismus gerade mal drittrangig ist.

Jürg Schwendener
Präsident SVP Werdenberg

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NEIN zu Schengen-Dublin und Asylmissbrauch

Das Dubliner Abkommen ist Teil von Schengen-Dublin. Es wird von EU- und Schengen-Befürwortern als vorteilhaft für die Schweiz bezeichnet. Ziel dieses Abkommens ist eine gemeinsame Asylpolitik innerhalb der EU. Dies mag auf den ersten Blick eine vernünftige Sache sein, spielt aber auf Grund unterschiedlicher Auffassungen der EU-Staaten nicht. Das Ziel, dass kein zweiter Asylantrag in der EU gestellt werden kann, ist zwar theoretisch erreichbar. Das Ziel, einen Asylanten, der einen Zweit-Antrag stellt, in das Erst-Asyl-Land zurückzuschieben, hat sich aber als teures und erfolgloses Ping-Pong erwiesen. So konnte Deutschland in den ersten 8 Monaten nach Einführung des Abkommens etwa 4000 abgewiesene Asylbewerber an die Erst-Asylländer zurückführen, musste aber gleichzeitig ca. 6000 zurücknehmen. Dies hängt mit den Eigeninteressen der EU-Länder ab. Seriös arbeitende Administrationen, die Schweiz können wir dazuzählen, zeichnen jeden Eingang eines Gesuches auf. Andere Länder wie z.B. Italien, in welche wegen Ihrer Lage massenweise Schein-Asylbewerber  einwandern, haben kein Interesse, als Erst-Asylland zu erscheinen. Dementsprechend wenige Einträge werden im Eurodac-System gespeichert und die Asylsuchenden möglichst durch das Land passieren gelassen. Dieses Verhalten bringt es mit sich, dass wir in der Schweiz Erstasylanträge überhaupt registrieren. Die Schweiz weist alle, an der Grenze abgewiesene Bewerber, an das Grenzland zurück. Oft haben diese in der EU noch gar keinen Asyl-Antrag gestellt, weil sie eben in die Schweiz möchten. Alle abgewiesenen Erst-Antragsteller müssten gemäss Dubliner Abkommen bis zur Ausweisung in der Schweiz behalten werden. Dies würde für uns, als immer noch attraktives Land eine Zunahme von Asylbewerbern bedeuten. Wir haben eigene effiziente Möglichkeiten, den Asylmissbrauch zu bekämpfen und müssen diese nutzen und ausbauen. Mit der Verminderung der Attraktivität für Schein-Asylanten hat die Schweiz bereits einen Rückgang solcher Gesuche erreicht. Auch deshalb NEIN zu Schengen-Dublin!

Jürg Schwendener, Präsident SVP Werdenberg

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Redaktionelle Abstimmungspropaganda

Der W&O wird zeigt sich in letzter Zeit wieder in Abstimmungslaune. Dies ist interessant und bewegt hoffentlich viele Bürger an die Urne zu gehen. Leider aber können es sich verschiedene Redaktoren wieder einmal nicht verkneifen, die Titelseite für persönliche Beliebigkeiten zu missbrauchen. Von Andrea Masüger ist man es ja schon gewohnt, dass er jede Gelegenheit nutzt um anders als er denkende, vor allem die SVP auf der Titelseite durch den Dreck zu ziehen. Was aber Flurina Valsecchi, Bern zum Besten gibt, könnte geradezu von der Bundeshaus-Redaktion stammen. Kritiklos wird aus dem Abstimmungsbüchlein zitiert. Die Gegner von Schengen-Dublin werden des Missbrauchs bezichtigt, das Thema EU auf den Tisch zu bringen. Frau Valsecchi sieht offenbar keinen Zusammenhang zwischen Schengen-Dublin und der EU, wertet die Gegenargumente zu Schengen-Dublin nicht und widerspricht damit jeder Objektivität. Niemand, ausser den Redaktoren, hat die Möglichkeit auf der Titelseite seine Meinung kund zu tun. Deshalb gehören solche, äusserst mageren Leistungen auf die Leserbriefseite. Übrigens, fragen Sie einmal bei den Polizisten und Grenzwächtern nach, was diese von Schengen-Dublin und dem SIS-System halten. Die Meinung von ein paar Polizeidirektoren ist noch lange nicht die Meinung der Basis, welche täglich mit Grenzübertritten und Delikten zu tun hat.

Jürg Schwendener, Buchs

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Schengen - Unsicherheit und fremdes Recht

Ziel des Schengener Abkommens ist die gänzliche Abschaffung der Grenzkontrollen (inklusive Warenkontrollen) im gesamten EU-Raum. Sicherheit ist nur noch an den Aussengrenzen der EU ein Thema, im Inner-EU-Raum sollen Schleierfahndungen das Defizit wett machen. Dies ist vergleichbar mit dem Suchen nach der Nadel im Heuhaufen und hätte für die Schweiz Folgen: Viel grösserer Personalbedarf mit viel weniger Aufgriffen. Wenn heute weit über 100'000 Personen pro Jahr an der Grenze angehalten und zurückgewiesen werden, so zeigt dies klar, was sich so alles im EU-Raum frei bewegt und in Zukunft ohne Kontrolle über unsere Grenzen reisen könnte.

Und wie steht es mit unserer Mitbestimmung? Im Abstimmungsbüchlein steht: Die Schweiz kann mitreden ...  aber von Mitbestimmen ist nirgends die Rede! Wir müssen in Zukunft auch revidiertes Recht übernehmen: Die EU entscheidet, die Schweiz hat umzusetzen:
“Die Verabschiedung neuer Massnahmen sind den Institutionen der EU vorbehalten“. (Schengen Acquis Art. 7 Abs. 1)

Die Schweiz muss neues Schengenrecht bereits vor einer Referendumsabstimmung provisorisch umsetzen: "Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtes (…) muss die Schweiz den Inhalt des Gesetzes provisorisch übernehmen." (Art. 7 Abs. 2 Buchst. B)

Falls die provisorische Anwendung nicht möglich ist, wird die Situation vom Gemischten Ausschuss CH-EU geprüft und diese hat ausdrücklich das Recht, die „nötigen“ und „angemessenen“ Massnahmen gegen die Schweiz zu ergreifen. (Bst b 2 Assoziationsvertrag)

Die Schweiz ist verpflichtet, dem Gemischten Ausschuss jährlich einen Bericht über die Umsetzung von neuem Schengenrecht durch die Schweizer Gerichte und die Verwaltung vorzulegen (Art. 9 Assoziationsvertrag).

Die Schweiz könnte nur mitbestimmen, wenn sie Mitglied der EU wäre. Dies ist Tatsache und dieser Verlust unserer Souveränität wurde von den Unterhändlern klar in Kauf genommen. Deshalb gibt es nur einen Weg: Ein Volks-Nein am 5. Juni.

Jürg Schwendener
Präsident SVP Werdenberg
 

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