Statuten
Schweizerische Volkspartei
Sektion Buchs
I. Name und Zweck
Art 1 Name
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Buchs
(nachfolgend SVP Buchs genannt), besteht in Buchs eine politische
Organisation der SVP des Bezirks Werdenberg in der Form eines
Vereins gemäss ZGB 60 ff
Art. 2 Zweck
Die SVP Buchs übt die Tätigkeit einer Ortspartei gemäss
Art. 2 der Statuten der Kantonalpartei in der politischen Gemeinde
Buchs aus.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Voraussetzungen
Mitglieder können natürliche und juristische Personen
werden, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzen und sich
zu den Grundsätzen der SVP bekennen.
Art. 4 Erwerb
Die Mitgliedschaft wird erworben, indem der Vorstand einen entsprechenden
Antrag des Bewerbers gutheisst. Gegen einen ablehnenden Entscheid
des Vorstandes kann innert 30 Tagen zuhanden der Mitgliederversammlung
rekuriert werden.
Art. 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Austritt: Die Austrittserklärung hat schriftlich mit einmonatiger
Frist auf das Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen. Ausschluss:
Der Vorstand kann ein Mitglied bei Verweigerung des Beitrages
oder krassem Verstoss gegen die Interessen der Partei ausschliessen.
Das betroffene Mitglied ist auf Wunsch anzuhören und hatdas
Recht, innert 30 Tagen einen Rekurs an die Mitgliederversammlung
zu erheben.
III. Organisation
Art. 6 Organe
Die Organe der SVP Buchs sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Revisoren
1. Die Mitgliederversammlung
Art. 7 Aufgaben, Befugnisse
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der SVP Buchs.
Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Ortspartei zusammen und
steht unter dem Vorsitz des Präsidenten. Sie ist zuständig
für:
1. Wahl des Vorstandes
2. Wahl der Revisoren
3. Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
4. Nomination und Wahlvorschläge von Kandidaten für
öffentliche Ämter
5. Erlass und Revision der Statuten
6. Behandlung von Rekursen gemäss Art. 4 und 5 der Statuten
7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Art. 8 Durchführung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich
statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können
auf Begehren des Vorstandes, der Revisoren oder eines Zehntels
der Mitglieder einberufen werden. Jedes Mitglied hat in der Versammlung
eine Stimme und ist berechtigt Anträge zu stellen.
2. Der Vorstand
Art. 9 Aufgaben, Befugnisse
Der Vorstand der SVP Buchs hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
1. Geschäftsführung und Vertretung gegenüber Dritten
2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung
3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
4. Koordination mit anderen Parteigremien und Sektionen
5. Stellungnahme zu politischen Fragen auf Gemeindeebene
Art. 10 Zusammensetzung,
Sitzungen
Der Vorstand der SVP Buchs besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt;
im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Der Vorstand trifft so oft zusammen, als es die Geschäfte
erfordern.
3. Die Revisoren
Art. 11 Die Rechnungsrevisoren
prüfen die Jahresrechnung
und stellen der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Amtsdauer
Art. 12 Die Mitglieder der Parteiorgane werden für die Dauer
von 4 Jahren gewählt
IV. Finanzen
Art. 13 Finanzierung
Die SVP Buchs bestreitet ihre Ausgaben mit:
1. den jährlichen Mitgliederbeiträgen
2. den Beiträgen von Gönnern
3. dem Erlös aus der Durchführung von Anlässen
Art. 14 Überschuss,
Haftung
Ein allfälliger Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für die Verbindlichkeiten der Ortspartei Buchs haftet ausschliesslich
das Vereinsvermögen.
V. Statutenrevision
/ Auflösung
Art. 15 Statutenrevision,
Auflösung der Ortspartei
Betreffende Anträge sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Beide Vorlagen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei
Dritteln der Mitglieder. Bei einer Auflösung der Ortspartei
Buchs gehen die Mitglieder, das Vermögen sowie sämtliche
Akten an die Bezirkspartei Werdenberg über.
Diese Statuten wurden von
der Gründungsversammlung genehmigt und rechtmässig
in Kraft gesetzt.
9470 Buchs, 4. Mai 2000