SVP Logo

SVP Ortspartei Buchs
Kontakt / Statuten

Wappen Buchs SG

 
      Titelseite
  Aktuell
  Lokalpolitik
  Temine
  Presse
  Kontakt - Statuten
  Vorstand
  Links Region
  SVP Links
SVP Ortspartei Buchs
August Wehrli
Churerstrasse 61
Postfach
9471 Buchs SG 1


Raiffeisen Grabs - Werdenberg
Clearing 81251  Konto 33183.56
IBAN: CH3781251000003318356

Tel. 081 750 55 77
Fax 081 750 55 79
Natel 079 216 53 39
august @ wehrli-ag.ch
  Schreiben Sie Ihre Mitteilung an die SVP Buchs : 
 
Name & Vorname
Ihre E-Mailadresse

Ihre Mitteilung

Statuten
Schweizerische Volkspartei Sektion Buchs

I. Name und Zweck

Art 1 Name
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Buchs (nachfolgend SVP Buchs genannt), besteht in Buchs eine politische Organisation der SVP des Bezirks Werdenberg in der Form eines Vereins gemäss ZGB 60 ff

Art. 2 Zweck
Die SVP Buchs übt die Tätigkeit einer Ortspartei gemäss Art. 2 der Statuten der Kantonalpartei in der politischen Gemeinde Buchs aus.

II. Mitgliedschaft

Art. 3 Voraussetzungen
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzen und sich zu den Grundsätzen der SVP bekennen.

Art. 4 Erwerb
Die Mitgliedschaft wird erworben, indem der Vorstand einen entsprechenden Antrag des Bewerbers gutheisst. Gegen einen ablehnenden Entscheid des Vorstandes kann innert 30 Tagen zuhanden der Mitgliederversammlung rekuriert werden.

Art. 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Austritt: Die Austrittserklärung hat schriftlich mit einmonatiger Frist auf das Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen. Ausschluss: Der Vorstand kann ein Mitglied bei Verweigerung des Beitrages oder krassem Verstoss gegen die Interessen der Partei ausschliessen. Das betroffene Mitglied ist auf Wunsch anzuhören und hatdas Recht, innert 30 Tagen einen Rekurs an die Mitgliederversammlung zu erheben.

III. Organisation

Art. 6 Organe
Die Organe der SVP Buchs sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Revisoren

1. Die Mitgliederversammlung

Art. 7 Aufgaben, Befugnisse
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der SVP Buchs. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Ortspartei zusammen und steht unter dem Vorsitz des Präsidenten. Sie ist zuständig für:
1. Wahl des Vorstandes
2. Wahl der Revisoren
3. Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
4. Nomination und Wahlvorschläge von Kandidaten für öffentliche Ämter
5. Erlass und Revision der Statuten
6. Behandlung von Rekursen gemäss Art. 4 und 5 der Statuten
7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages

Art. 8 Durchführung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Begehren des Vorstandes, der Revisoren oder eines Zehntels der Mitglieder einberufen werden. Jedes Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme und ist berechtigt Anträge zu stellen.

2. Der Vorstand
Art. 9 Aufgaben, Befugnisse

Der Vorstand der SVP Buchs hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
1. Geschäftsführung und Vertretung gegenüber Dritten
2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung
3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
4. Koordination mit anderen Parteigremien und Sektionen
5. Stellungnahme zu politischen Fragen auf Gemeindeebene

Art. 10 Zusammensetzung, Sitzungen
Der Vorstand der SVP Buchs besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt; im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Der Vorstand trifft so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern.

3. Die Revisoren
Art. 11 Die Rechnungsrevisoren
prüfen die Jahresrechnung und stellen der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.

Amtsdauer
Art. 12 Die Mitglieder der Parteiorgane werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt

IV. Finanzen

Art. 13 Finanzierung
Die SVP Buchs bestreitet ihre Ausgaben mit:
1. den jährlichen Mitgliederbeiträgen
2. den Beiträgen von Gönnern
3. dem Erlös aus der Durchführung von Anlässen

Art. 14 Überschuss, Haftung
Ein allfälliger Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für die Verbindlichkeiten der Ortspartei Buchs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

V. Statutenrevision / Auflösung

Art. 15 Statutenrevision, Auflösung der Ortspartei
Betreffende Anträge sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Beide Vorlagen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder. Bei einer Auflösung der Ortspartei Buchs gehen die Mitglieder, das Vermögen sowie sämtliche Akten an die Bezirkspartei Werdenberg über.

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung genehmigt und rechtmässig in Kraft gesetzt.

9470 Buchs, 4. Mai 2000